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BVerwG, 21.06.1982 - 6 B 39.82 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit einer Waffe - Nichtzulassung der Revision
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 15.02.1982 - V/1 E 67/81
- BVerwG, 21.06.1982 - 6 B 39.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.03.1980 - 6 B 3.80
Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Auszug aus BVerwG, 21.06.1982 - 6 B 39.82
Ein solcher Angriff aber ist im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde auch in Kriegsdienstverweigerungssachen unbeachtlich (vgl. Beschluß vom 7. März 1980 - BVerwG 6 B 3.80 - m.w.Nachw.). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1982 - 6 B 39.82
Die Revision kann aufgrund dieser Rüge auch nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen werden, weil die Beschwerde keine bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [91 f.]). - BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74
Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1982 - 6 B 39.82
Eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Sinne dieser Bestimmungen nur dann hinreichend bezeichnet, wenn dargelegt wird, welchen abstrakten, seiner Entscheidung zugrundeliegenden Rechtssatz das Verwaltungsgericht aufgestellt haben soll und von welchen abstrakten Rechtssätzen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dieser abweichen soll (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81] und vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz a.a.O. Nr. 128]). - BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1982 - 6 B 39.82
Eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Sinne dieser Bestimmungen nur dann hinreichend bezeichnet, wenn dargelegt wird, welchen abstrakten, seiner Entscheidung zugrundeliegenden Rechtssatz das Verwaltungsgericht aufgestellt haben soll und von welchen abstrakten Rechtssätzen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dieser abweichen soll (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81] …und vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz a.a.O. Nr. 128]).